LEINSAMEN 350 g

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Produktinformationen

PZN 05467116
Anbieter Bombastus-Werke AG
Packungsgröße 350 g
Produktname LEINSAMEN BOMBASTUS
Darreichungsform Kerne
Monopräparat ja
Wirksubstanz Leinsamen
Pfl. Arzneimittel ja
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein

Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Bei Verstopfung: Nehmen Sie das Arzneimittel mit Flüssigkeit (z.B. 1 Glas Wasser) ein. Trinken Sie reichlich Flüssigkeit nach. Wenn Sie zusätzlich über den Tag verteilt sehr viel trinken, wird die Wirkung des Arzneimittels verbessert. Bei Entzündungen des Magen-Darm-Trakts: Nehmen Sie einen aus 1 Esslöffel voll zerkleinertem oder unzerkleinertem Leinsamen und 150 ml Flüssigkeit bereiteten Schleim ein.
Bei Hautentzündungen: Bereiten Sie mit dem Arzneimittel einen Umschlag zu. Verwenden Sie dafür heißes Wasser, mit dem Sie einen feucht-heißen Brei herstellen.

Dauer der Anwendung?
Die Anwendungsdauer ist nicht begrenzt. Ohne ärztlichen Rat sollten Sie das Arzneimittel nicht länger als 1 Woche anwenden, wenn keine Besserung der Beschwerden nach dieser Zeit eingetreten ist oder die Beschwerden regelmäßig wiederkehren. Wenn eine Verstopfung nicht innerhalb von 3 Tagen behoben ist, sollte ebenfalls ein Arzt aufgesucht werden.

Überdosierung?
Es sind keine Überdosierungserscheinungen bekannt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Arzt.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.

 

Dosierung
Bei Verstopfung:
 
Kinder von 6-12 Jahren 1/2 Esslöffel 2 bis 3-mal täglich verteilt über den Tag

Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsene 1 Esslöffel 2 bis 3-mal täglich verteilt über den Tag
Bei Entzündungen des Magen-Darm-Trakts:
 
Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsene 1 Esslöffel 2 bis 3-mal täglich verteilt über den Tag
Zur äußerlichen Anwendung: (die Kerne zuvor mahlen)
 
Alle Altersgruppen 30-50 g Kerne mehrmals täglich bei Auftreten von Beschwerden
Suchen Sie bei unklaren oder neu auftretenden Beschwerden Ihren Arzt auf.

 

- Verstopfung
- Hautentzündungen
- Reizdarm-Syndrom
- Divertikulitis (Entzündungen von fingerförmigen Ausstülpungen der Darmwand, den so genannten Divertikeln)
- Dickdarmschäden durch Arzneimittelmissbrauch

Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Die Inhaltsstoffe entstammen der Pflanze Lein oder Flachs und wirken als natürliches Gemisch. Zu der Pflanze selbst:
- Aussehen: Einjährige, etwa 1 m hohe Pflanze mit lichtblauen zarten Blüten
- Vorkommen: Westeuropa und Mittelmeerraum
- Hauptsächliche Inhaltsstoffe: Schleimstoffe
- Verwendete Pflanzenteile und Zubereitungen: Pulver und Öl aus den Samen oder Leinsamen als ganze Körner
Nach Einnahme führen die in den Schalen des Leinsamens enthaltenen Stoffe durch Wasseraufnahme zu einer Quellung des Samens und damit zu einer Vergrößerung des Darminhaltes. Der vergrößerte Darminhalt bewirkt einen Dehnungsreiz auf die Darmwand und löst damit den Reflex zur Darmentleerung aus. Die Schleimstoffe bewirken zudem eine Reizlinderung bei Entzündungen und legen sich wie eine schützende Schicht auf Haut und Schleimhaut.
bezogen auf 1 g Kerne

1 g Leinsamen

Was spricht gegen eine Anwendung?

Bei der inneren Anwendung:
- Darmverschluss
- Verengung im Verdauungstrakt, z.B. an der Speiseröhre, am Magen oder am Dünn- oder Dickdarm
- Entzündliche Darmerkrankungen, wie:
- Colitis ulcerosa
- Morbus Crohn
- Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts, vor allem in der Speiseröhre und am Mageneingang
- Schluckbeschwerden

Bei der äußeren Anwendung:
- Offene Wunden, die nässen, eitern und/oder stark gerötet sind

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Kinder unter 6 Jahren: Das Arzneimittel sollte in der Regel in dieser Altersgruppe nicht angewendet werden.
- Kinder unter 12 Jahren: In dieser Altersgruppe sollte das Arzneimittel nur bei bestimmten Anwendungsgebieten eingesetzt werden. Fragen Sie hierzu Ihren Arzt oder Apotheker.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Wenden Sie sich an Ihren Arzt. Es spielen verschiedene Überlegungen eine Rolle, ob und wie das Arzneimittel in der Schwangerschaft angewendet werden kann.
- Stillzeit: Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Er wird Ihre besondere Ausgangslage prüfen und Sie entsprechend beraten, ob und wie Sie mit dem Stillen weitermachen können.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

Für das Arzneimittel sind bei bestimmungsgemäßem Gebrauch derzeit keine Nebenwirkungen bekannt.

Wird das Arzneimittel nicht mit genügend Flüssigkeit eingenommen, kann es vorzeitig anfangen zu quellen und Rachenraum und Speiseröhre verstopfen.

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Was sollten Sie beachten?
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.

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2 (UVP) Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers / Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.

3 Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder der unverbindlichen Herstellermeldung des Apothekenverkaufspreises (AVP) an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) / nur bei rezeptfreien Produkten außer Büchern.

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